Interfraktioneller AntragGefährdet NIPT Inklusion und Vielfalt?
Berlin (pag) – Ein interfraktioneller Antrag des Bundestags fordert die Bundesregierung auf, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) auf die Trisomien 13,18 und 21 zu veranlassen. Zudem soll ein Expertengremium die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Zulassung prüfen. Der Antrag wird von 121 Bundestagsabgeordneten unterstützt.
Auf weniger als drei Geburten kommt ein NIPT. Diese Krankenkassen-Daten verdeutlichen die Brisanz des Themas. Sie seien ein Indiz: Der Bluttest komme offensichtlich nicht nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz, sondern drohe, sich als Routineversorgung zu etablieren. Den Test mit der Gießkanne auszuschütten, gelte es zu verhindern, warnt Stephan Pilsinger (CDU/CSU). Die Folgen seien fatal, ergänzt Hubert Hüppe (CDU/CSU): „Die häufigste Konsequenz eines positiven Testergebnisses ist eine Abtreibung.“ Demnach dient der Test nicht der Therapie – sondern der Selektion. Der Abgeordnete Stefan Schwartze (SPD) erinnert außerdem daran, dass eine große Zahl falsch positiver Tests existiere. Immerhin gebe NIPT lediglich Auskunft über eine Wahrscheinlichkeit.
Ein offensichtlicher Fehler war die Kassenzulassung für den Landesbehindertenbeauftragten von Bremen, Arne Frankenstein. Er fordert, in die geforderte Expertenkommission auch Menschen mit Behinderung zu inkludieren. Die Linke verweist darauf, dass die UN-Behindertenrechtskonvention zur Förderung von Inklusion und Vielfalt verpflichte. Eine routinemäßige Nutzung des NIPT als ‚Screening‘ könne diese Grundwerte gefährden – immerhin lege sie die Annahme nahe, dass manche Leben weniger wertvoll seien als andere. Auch Dagmar Schmidt (SPD) betont: „Kinder mit Down-Syndrom sind keine Menschen zweiter Klasse.“
Der Antrag wurde bereits in erster Bundestagslesung debattiert. Dabei wirft Schmidt die Frage auf, ob es überhaupt erlaubt sein sollte, „nach dem Risiko für Trisomie 21 zu suchen, die keine Krankheit, sondern eine Besonderheit ist.“ Dabei verweist sie auch auf das Recht des Nichtwissens. Im Anschluss überweisen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.