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02.06.2023

Bundeskabinett Geld für Pflegestudierende

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes beschlossen. Studierende in der Pflege sollen zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Außerdem sollen Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.

„Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen“, betont Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Das geplante Gesetz mache nicht nur das Pflegestudium attraktiver, ergänzt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen). Auch die Ausbildungseinrichtungen profitierten: Ihre Kosten werden über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So soll die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden, gefördert werden.

Das „Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ sieht unter anderem vor:
Studierende in der Pflege erhalten für die Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Übergangsvorschriften sollen sichergestellten, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Vergütung erhalten.
Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das Finanzierungssystem der beruflichen Ausbildung integriert werden. Die hochschulische Ausbildung wird als duales Studium ausgestaltet, künftig ist auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs zu verzichten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung werden an aktuelle Entwicklungen, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, angepasst.