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31.07.2018

Vorgeburtliche Tests Gesellschaftliche Debatte über Downsyndrom-Test gefordert

Berlin (pag) – Politiker von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen fordern in einem überfraktionellen Positionspapier eine Plenumsdebatte zu ethischen und moralischen Fragen über Bluttests bei Schwangeren zur Früherkennung des Downsyndroms bei Ungeborenen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll darüber entscheiden, ob der Test Kassenleistung wird oder nicht.

Konkret geht es um einen Bluttest, den es seit 2012 gibt, und der für Mutter und Embryo ungefährlich ist. Das Erbgut des Ungeborenen wird im Labor bestimmt und nach kurzer Zeit steht fest, ob das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit eine Trisomie 21 oder die selteneren Trisomien 13 und 18 aufweist und behindert zur Welt kommt oder nicht. Bereits ab der zehnten Woche können Schwangere ihr ungeborenes Kind auf diese Weise untersuchen lassen – im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung gilt sie als besonders schonend, weil nicht invasiv. In Deutschland entscheiden sich neun von zehn Frauen, die den Test machen, im Fall eines positiven Ergebnisses für eine Abtreibung. Die Kosten von 500 Euro werden bislang nicht von den Krankenkassen übernommen, und müssen die Mütter selbst zahlen. Das könnte sich nun mit dem G-BA-Entscheid ändern.
Die Politik will angesichts der Tragweite der Entscheidung nicht tatenlos den G-BA-Beschluss abwarten und fordert in einem fraktionsübergreifenden Positionspapier, das Abgeordnete aller Couleur bis auf die AFD unterzeichnet haben, eine Plenumsdebatte über ethische, moralische und rechtliche Aspekte des Themas. Sie befürchten, dass mit einem G-BA-Entscheid pro Test und einer regelhaften Kostenübernahme ein Präzedenzfall geschaffen wird, künftig weitere Tests zur Vermeidung von Behinderungen zuzulassen. Das Gremium könne „die Frage nicht abschließend entscheiden, ohne zu wissen, wie sich die Politik und die Gesellschaft positionieren“, sagt Rudolf Henke (CDU), Mitunterzeichner und Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Weitere Tests seien bereits in der Pipeline. „Wir könnten in eine Situation kommen, in der alle vorgeburtlich vermessen werden“. Mit Verweis auf die Kosten könnten werdende Mütter in Erklärungsnot geraten, weil sie ein wahrscheinlich behindertes Kind bekommen möchten, so Henke.
Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Mitautorin des Papiers, meint, eine Kostenübernahme für alle Frauen „käme einer Aufforderung gleich, systematisch nach Menschen mit Downsyndrom zu suchen, um eine Abtreibung zu ermöglichen. Das bedeutet für mich in der Konsequenz, dass ein Leben mit Downsyndrom als lebensunwert gesehen wird.“ Von einem Komplettverbot sprechen Hanke und Schmidt jedoch nicht. Wenn mit dem Test eine Fruchtwasseruntersuchung verhindert werden könne, die das Risiko von Fehlgeburten begünstigt, mache die Blutuntersuchung Sinn, so der CDU-Politiker.