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21.12.2022

Arzneimittel Gesetz gegen Engpässe
 

Berlin (pag) – Mit einem neuen Arzneimittelgesetz will Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) Lieferengpässen begegnen. „Wir haben es mit der Ökonomisierung auch in der Arzneimittelversorgung mit patentfreien Medikamenten übertrieben“, sagt er. Bei Kinderarzneimitteln seien die Konsequenzen gerade besonders hart zu spüren. Deren Preisgestaltung soll daher „radikal“ verändert werden.

Mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden soll der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Eckpunkte für das neue Gesetz sehen vor, dass dieser eine Liste von Arzneimitteln erstellt, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. Festbeträge und Rabattverträge sollen für diese Mittel abgeschafft werden. Das Preismoratorium wird für sie angepasst. Als neue Preisobergrenze wird das 1,5-fache eines aktuell bestehenden Festbetrags oder, sofern kein Festbetrag besteht, das 1,5-fache des Preismoratorium-Preises festgelegt, heißt es in dem Eckpunktepapier. Die GKV übernimmt für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Mehrkosten von verordneten Arzneimitteln bis zum 1,5-fachen Festbetrag bei einer Abgabe von Arzneimitteln über Festbetrag.

Den Eckpunkten zufolge sollen zudem Onkologika und Antibiotika, deren Wirkstoffe in der EU produziert werden, bei Ausschreibungen von Kassenverträgen bevorzugt werden. Der Beirat kann dem Bundesgesundheitsministerium weitere Wirkstoffe und Indikationen empfehlen. Für rabattierte Arzneimittel soll es eine mehrmonatige, versorgungsnahe Lagerhaltung geben.

Stichwort Festbeträge: Sind in einer Gruppe nur noch wenige Anbieter, kann der Beirat bei einem sich abzeichnenden Versorgungsengpass empfehlen, den auf Festbetrag auf das 1,5-fache anzuheben oder die Festbetragsgruppe aufzulösen. Vorgesehen ist außerdem, dass Patienten keine Zuzahlung leisten müssen, wenn der Preis mindestens 20 Prozent unter Festbetrag liegt. Gegenwärtig liegt die Zuzahlungsgrenze bei 30 Prozent.

Apothekern soll es erleichtert werden, Ersatz für Arzneimittel, die von Engpässen betroffen sind, anzubieten. Und: Um drohende Engpässe frühzeitig zu erkennen, erhält das BfArM zusätzliche Informationsrechte gegenüber pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern.

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