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12.07.2018

Verbände Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals greift zu kurz

Berlin (pag) – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 26. Juni 2018 einen Referentenentwurf zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) an die betroffenen Verbände versandt und für den 11. Juli 2018 zu einer Anhörung eingeladen. Laut den Verbände-Vertretern geht der Entwurf in die richtige Richtung, greift aber zu kurz.

Das wettbewerbsorientierte System könne mit der Reform versorgungsorientierter werden, meint die Bundesärztekammer. Dafür müssten jedoch alle Gesundheitsberufe gefördert werden, nicht nur die Pflege. Um weitere 500 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr solle der Krankenhausstrukturfonds aufgestockt werden – der Entwurf sieht bereits eine Milliarde jedes Jahr mehr vor. „Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt. In letzter Konsequenz würden die Regelungen einen Keil in die Teamarbeit der am Patienten tätigen Dienste treiben“, so der Marburger Bund. Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) plädiert für die Abschaffung des DRG-Systems zugunsten einer bedarfsgerechteren Betriebskostenfinanzierung. Er schlägt die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung vor. Laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ginge eine eigene Personalfinanzierung der Pflege in Kliniken zulasten von Investitionen in neue Technologien. Der BVMed spricht sich daher für eine gerechtere Finanzierung im DRG-System aus. Der dbb Beamtenbund und Tarifunion begrüßt die gesonderte Vergütung des Pflegepersonals in Krankenhäusern, warnt jedoch mit Blick auf die Übernahme von Tarifsteigerungen vor dadurch bedingten Einsparungen beim Verwaltungs- und Servicepersonal. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) will, dass Verordnungen für Krankenfahrten Pflegebedürftiger keiner Genehmigung durch die Kassen bedürfen, da diese in der Regel nicht abgelehnt werden. Das Müttergenesungswerk begrüßt den geplanten Anspruch auf Rehabilitation von pflegenden Angehörigen, er müsse auf Vorsorgemaßnahmen ausgeweitet werden. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) vermisst ein Konzept zur Pflegekräftegewinnung. Das fünffache der vorgesehen Gelder werde in der Pflege benötigt. Dem Verband der Ersatzkassen (vdek) fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept zur ausgewogenen Finanzierung durch GKV, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Bund und Länder. GKV-Versicherte dürften nicht über Gebühr belastet werden, die Unterfinanzierung von Kliniken durch die Länder müsse in den Blick genommen werden.