KabinettGesetzentwürfe: Sehen so attraktive Pflegeberufe aus?
Berlin (pag) – Das Kabinett gibt gleich zwei Entwürfen zu Pflegegesetzen grünes Licht. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (zuvor: Pflegekompetenzgesetz) sowie das Pflegeassistenzeinführungsgesetz.
Das übergeordnete Thema: die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. „Dazu müssen wir verschiedene Dinge verbessern – die Rahmenbedingungen für die Ausbildung, aber auch die Arbeitsbedingungen für Menschen, die einem Pflegeberuf nachgehen“, konstatiert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einem Pressestatement im Garten des Stephanus Seniorenzentrums St. Elisabeth-Stift in Berlin. Ein Kernziel des Pflegekompetenzgesetzes ist, vorhandenes Know-how tatsächlich zu nutzen. Nach der Losung sollen Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen, die bisher Ärzten vorbehalten sind. Für Entbürokratisierung soll beispielsweise eine Begrenzung der Pflegedokumentation sorgen. „Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung“, lobt die Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler. Weniger zur Freude veranlasst sieht sich die Sprecherin für Pflegepolitik Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen). „Statt konsequenter Stärkung von Pflegekompetenz, Entlastung und Teilhabe erleben wir Streichungen, Kürzungen und verpasste Chancen“, empört sie sich.
„Mit dem Pflegefachassistenzgesetz sorgen wir dafür, dass 27 unterschiedliche Länderregelungen gebündelt werden und wir eine bundeseinheitlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachassistenz haben, die künftig 18 Monate lang gehen soll“, erklärt Warken. Auch eine „angemessene Ausbildungsvergütung“ ist Teil des zweiten Entwurfs. In der Regel ist die Voraussetzung ein Hauptschulabschluss, bei positiver Prognose der Pflegeschule sei der Zugang sogar ohne formalen Abschluss möglich. Für die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (CSU) ist mit dem Gesetz „Schluss mit dem Wirrwarr der gegenseitigen Anerkennung und Adieu Bürokratie-Monster.“ Die Ausbildung „garantiert nun auch dieselben Befugnisse für Pflegeassistenzkräfte in ganz Deutschland“, lobt sie. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, befindet die bundesweit garantierte Ausbildungsvergütung als „richtig und schon lange überfällig“. Wenig Verständnis hat er jedoch dafür, dass „die Kosten für die Ausbildung einmal mehr ungerechterweise auf die Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden abgewälzt werden.“