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06.01.2023

DRG-Reform Gesetzentwurf bis zur Sommerpause

Berlin (pag) – Einen ehrgeizigen Zeitplan geben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und seine Amtskollegen aus den Ländern: Bis zur Sommerpause wollen sie einen gemeinsamen Referentenentwurf zur DRG-Reform vorlegen. Das erklären Lauterbach und die Minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen, CDU) und Daniela Behrens (Niedersachsen, SPD) nach einem Treffen der „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“.

Einigkeit besteht in der Gruppe, dass das derzeitige DRG-System reformiert werden muss. Die von Lauterbach eingesetzte Krankenhaus-Regierungskommission hat dazu einen Vorschlag gemacht: Die Fallpauschalen werden durch Vorhaltepauschalen ergänzt, Deutschlands Krankenhäuser werden in drei Level – Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung (inklusive Universitätsmedizin) – eingeteilt und 128 Leistungsgruppen festgeschrieben. Lauterbach will die Kliniken aus dem „Hamsterrad“ befreien und die „Entökonomisierung“ einleiten. „Es würden dann wieder medizinische Aspekte im Vordergrund stehen“, sagt er nach der Sitzung vor Journalisten.

NRW und Niedersachsen haben bereits eigene Reformen eingeleitet, die in die gleiche Richtung wie die Empfehlung der Regierungskommission gehen. Doch ob die Vorstellungen der Experten eins zu eins auf alle Länder übertragen werden können, glaubt nicht einmal Lauterbach. Beispiel NRW: Dort hat man sich auf 64 Leistungsgruppen verständigt, halb so viel wie die Kommission will. Laumann sieht seine Pläne aber nicht konterkariert und setzt auf die künftigen Diskussionen. „Von grob auf fein geht besser als von fein auf grob“, sagt der gelernte Schlosser. Die Empfehlung der Kommission sei lediglich eine „Arbeitsgrundlage“, betont Behrens. „Wir haben heute auch über Länderöffnungsklauseln gesprochen.“ Das begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft, ebenso wie die Verständigung auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Für den AOK-Bundesverband ist die Kopplung der Vorhaltepauschalen an bundeseinheitlich definierte Leistungsbereiche und -gruppen elementar, betont ihre Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. „Dieser Vorschlag darf jetzt nicht verwässert werden.“

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