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04.11.2019

Umstrittene Konversionstherapien Gesetzentwurf liegt vor

Berlin (pag) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sogenannte Konversionstherapien bei Minderjährigen unter Strafe stellen. Nun legt sein Haus einen Gesetzentwurf vor.

„Schon der Begriff Therapie ist irreführend. Wir wollen sogenannte Konversionstherapien soweit wie möglich verbieten. Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid“, sagt Spahn. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund. Und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist ok, so wie du bist.“
Ausgenommen von der Regelung sind die Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der Sexualpräferenz sowie die Behandlung von Störungen der Geschlechtsidentität. Das Verbot der zweifelhaften Therapien kann auch auf Erwachsene zutreffen, wenn bei ihnen ein „Willensmangel“ festgestellt wird. „Ein solcher kann unter anderem auf Drohungen, Täuschungen, Zwang oder Irrtümern beruhen“, erläutert das Bundesgesundheitsministerium im Entwurf. Das Verbot gilt nicht für 16- bis 18-Jährige, wenn sie über die „Einsichtsfähigkeit“ verfügen. Für die Grünen im Bundestag ist das ein „Makel“. „Da in der Praxis Jugendliche u.a. von ihren Eltern unter enormen Druck gesetzt werden könnten, würde eine solche Regelung an der Realität vorbei gehen“, sagt Ulle Schauws, Sprecherin ihrer Fraktion für Queerpolitik. An dieser Stelle müsse nachgebessert werden. Auch die Deutsche Aidshilfe ist nicht ganz glücklich mit dem Entwurf. „Leider enthält er einige Ausnahmen und keinerlei Regelung für trans* und inter* Menschen“, twittert der Verband.