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09.08.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss Gesundheits-Checkup nun schon ab 18 Jahren

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt Änderungen beim Gesundheits-Checkup ab 35 und passt damit ärztliche Gesundheitsuntersuchungen fristgerecht an die geänderte Gesetzeslage an. Die Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten wurden evidenzbasiert weiterentwickelt, vorbeugende Maßnahmen ergänzt und das Anspruchsalter abgesenkt, teilt der G-BA mit.

Zukünftig haben bereits Versicherte ab 18 Jahren Anspruch auf das Angebot. Bislang liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Im Alter zwischen 18 und 35 Jahren kann einmalig eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen werden, ab 35 Jahren alle drei Jahre. Derzeit können Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre den Checkup wahrnehmen. In der Anamnese sollen Risikofaktoren für onkologische Erkrankungen erhoben werden, insbesondere geht es hierbei um eine gegebenenfalls bestehende familiäre Belastung. Ergänzt wurden zudem weitere Laboruntersuchungen und die Vorgabe, dass der Impfstatus zu überprüfen ist. Bezogen auf die 18 bis 35-Jährigen findet eine Blutuntersuchung nur bei entsprechender Risikokonstellation statt. Sofern indiziert, ist die Bestimmung des kardiovaskulären Risikos vorgesehen. Neu ist, dass die Versicherten – je nach Impfstatus – zur Nachimpfung motiviert werden sollen. Zudem sollen Versicherten, die eine familiäre Belastung insbesondere mit Brustkrebs, Darmkrebs und Hautkrebs haben, über das gegebenenfalls bestehende erhöhte Erkrankungsrisiko aufgeklärt und auf das Angebot bestehender Krebsfrüherkennungsuntersuchungen hingewiesen werden. Der G-BA wird – nach Abschluss der noch laufenden Beratungen zum Screening auf Hepatitis B und C sowie Depression – eine unabhängige wissenschaftliche Institution mit der Evaluation der Gesundheitsuntersuchungen beauftragen.
 
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die Vergütung festzulegen.

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