Covid-19Gesundheitsminister: Praxen sollen im April impfen
Berlin (pag) – Spätestens ab 19. April sollen niedergelassene Ärzte in ihren Praxen gegen Covid-19 impfen können. Darauf hat sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) geeinigt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält den Zeitplan für nicht realistisch.
Die Bundeskanzlerin und die Miniterpräsidenten der Länder wollen zeitnah über die Empfehlung der GMK entscheiden, teilt Regierungssprecher Steffen Seibert mit. Die KBV kritisiert die „förderalen Sonderwege“ und befürchtet, dass das Impfen in den Praxen im April nicht mehr stattfinden wird. „Die Länder haben das Verfahren unnötig verkompliziert“, sagt ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.
Künftig soll die Impfstrategie auf zwei Säulen stehen: „Wir binden ab April die Hausärzte ein, und wir halten an der bewährten Struktur der Impfzentren fest“, sagt GMK-Vorsitzender Klaus Holetschek. Die Impfzentren werden weiter über die bisherigen Lieferwege versorgt, die Ärzte sollen im Regelbetrieb über die Apotheken beliefert werden. Der Bund als zentraler Beschaffer des Impfstoffs soll den pharmazeutischen Großhändlern dafür die nötigen Mengen zur Verfügung stellen. Im April sollen bundesweit 2,25 Millionen Impfdosen pro Woche für die Impfzentren zur Verfügung stehen.
Zunächst teilen die Länder bis Mitte März dem Bund mit, wie ihr Anteil auf die verschiedenen Hersteller im April pro Woche aufgeteilt werden soll. Der übrige Impfstoff steht den Arztpraxen zur Verfügung. Es gibt auch ein Opt-out, sollten einzelne Länder im April noch nicht mit der Impfung in den Arztpraxen beginnen wollen. Die in der Corona-Impfverordnung vorgegebene Priorisierung gilt auch bei Impfungen in den Arztpraxen weiter. Die Ärzte sind angehalten, im April schwerpunktmäßig immobile Patienten, Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit schweren Vorerkrankungen zu impfen.