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06.04.2020

Krankenkassen GKV hilft mit Beitragsstundungen

Berlin (pag) – Die ersten Krankenkassen bieten Unternehmen und Selbstständigen die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge an. Das ist im Sinne des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV). Dieser hat allen Kassen empfohlen, krisengebeutelten Unternehmen und Selbstständigen zu ermöglichen, die Beiträge vorübergehend später zu zahlen.

Zwar soll den Betroffenen mit den Corona-Hilfspaketen des Bundes geholfen werden, „aber dies kann nicht über Nacht geschehen“, sagt GKV-SV-Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer. Sie betont allerdings, dass eine Stundung zu den erleichterten Bedingungen grundsätzlich nur dann möglich sei, wenn die Maßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft seien. Die Erleichterung solle zunächst bis Ende April gelten. „In den kommenden Wochen muss beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann ist zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen gegebenenfalls verlängert werden müssen.“
Die ersten Kassen – wie die AOKen Nordost und Nordwest, die Barmer oder die IKK Classic – kündigen ihre Bereitschaft an, spätere Beitragszahlungen zuzulassen. Dabei versprechen sie einfache und unbürokratische Vorgehensweisen. Auch die Reduzierung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sei möglich, heißt es beispielsweise von der Barmer. Die AOK Nordwest kündigt an, eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung für Selbständige zu treffen. Jeder Einzelfall werde individuell beurteilt.
Und die private Krankenversicherung (PKV)? Falls die Hilfsprogramme nicht ausreichen sollten, „empfehlen wir den direkten Kontakt zum eigenen Versicherer, um über Möglichkeiten einer Stundung der Beiträge zu beraten“, sagt PKV-Verbandssprecher Stefan Reker. „Gerade jetzt kommt es für die Menschen auf einen guten Krankenversicherungsschutz an.“

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