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09.02.2018

Roboteranzüge GKV nimmt Exoskelett ins Hilfsmittelverzeichnis auf

Berlin (pag) – Der GKV-Spitzenverband nimmt Exoskelette in das Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V auf. Diese sehr teuren, umgangssprachlich auch Roboteranzüge genannten Stützsysteme müssten die Krankenkassen dann grundsätzlich in vollem Umfang bezahlen.

Basierend auf einer ärztlichen Verordnung und einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) müssen Krankenkassen in Kürze die Entscheidung über die Kostenübernahme für den Kauf und die Ausbildung im Gebrauch des Systems treffen. Im Einzelfall können die Systeme bis zu 100.000 Euro kosten, je nach Trainingsdauer und individuellem Einstellungsgrad.
„Wir freuen uns, dass das deutsche Gesundheitssystem diese technische Innovation ins Hilfsmittelverzeichnis aufnimmt, die das Leben der Versicherten im ganzen Land verändern wird“, sagt Larry Jasinski, CEO von ReWalk, einem Hersteller von Exoskelett-Systemen. „Das ist eine richtungsweisende Entscheidung, die für die fortschrittliche Strategie der GKV spricht, und die für alle Personen mit Rückenmarksverletzung in dem Land von unermesslicher Tragweite ist.“

Im Mai 2016 entschied bereits das Sozialgericht Speyer, dass die gesetzliche Krankenversicherung einem Querschnittgelähmten ein Exoskelett erstatten muss. Die Begründung: Mit dem Exoskelett sei ein „unmittelbarer Behinderungsausgleich“ möglich, was mit bisherigen Hilfsmitteln wie etwa einem Rollstuhl nicht der Fall wäre. Der Kläger, ein Paraplegiker, könne mit der neuen motorisierten Orthese selbstbestimmt im Haus wie auch in der Nähe seiner Wohnung sicher stehen und gehen (AZ: S 19 KR 350/15). Mit der Entscheidung des Spitzenverbands könnten derartige Klagen bald schon der Vergangenheit angehören.

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