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14.10.2019

MDK-Reform GKV-Spitzenverband befürchtet Tricksereien
 

Berlin (pag) – Dass die Kassen dem MDK-Reformgesetz ablehnend gegenüberstehen, liegt in der Natur der Sache. Doch ihre Vertreter sehen nicht nur die geplante Eigenständigkeit der Medizinischen Dienste kritisch, sondern auch die Quotenregelung für Beanstandungen von Krankenhausabrechnungen, wie sie bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags erklären.

Das geplante MDK-Reformgesetz sieht eine Quotenregelung vor: Maximal 15 Prozent der Krankenhausabrechnungen eines Hauses dürfen im Quartal von den Krankenkassen angefochten werden. Johannes Wolff, Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, befürchtet Tricksereien seitens der Kliniken: Sie schicken den Kassen absichtlich Rechnungen, die falsch aussehen, aber tatsächlich korrekt sind. Die Kassen wiederum ordnen eine Prüfung an und kommen so schnell an ihre Grenze, dürfen danach nicht mehr beanstanden. Nach Wolff birgt der Gesetzentwurf „enormen Sprengstoff“. Er rechnet allein für 2020 als Folge der Quote mit Mehrausgaben von 1,2 Milliarden Euro.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt dagegen weite Teile des geplanten Gesetzes, denn das Prüfsystem sei außer Kontrolle geraten und geprägt von einer überzogenen Misstrauenskultur. Die Abkopplung der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen und Umwandlung in eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts heißt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, gut: „Wir werden dadurch auf eine Augenhöhe mit anderen Institutionen im Gesundheitswesen gehoben. Wir brauchen aber eine gewisse Anbindung an die Krankenkassen.“ In den Gremien der MD-Verwaltungsräte sollen künftig auch Patienten, Pflegeberufs- und Ärztevertreter sitzen. Das geht Dr. Heidrun Gitter von der Bundesärztekammer nicht weit genug: Sie wünscht sich zusätzlich ein Stimmrecht für die Ärzte.

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