BürgergeldempfängerGKV-SV reicht Klage gegen Bundesrepublik Deutschland ein
Berlin (pag) – Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zieht gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Das beschließt der Verwaltungsrat des GKV-SV einstimmig. Der Grund: die systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden. Zehn Milliarden Euro jährlich bleibt der Bund den Krankenkassen schuldig.
„Wir wollen Fairplay anstatt Foulspiel“, fordert Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende für die Arbeitgeber. Seit Jahren mahnten die Krankenkassen und ihre Verbände eine faire Finanzierung der Gesundheitsausgaben für ALG II- beziehungsweise Bürgergeldbeziehende an. Aktuell lasse der Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Kostenpunkt pro Jahr: zehn Milliarden. Das entspreche etwa 0,5 Beitragspunkten.
Es gehe darum, dass der Staat „seinen ureigensten Aufgaben“ selbst nachkommen soll, empört sich Wagenmann. „Wir erleben bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, dass sich der Staat auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden entlastet.“ Doch warum kommt die Klage jetzt? Während die Politik in den letzten Jahren zumindest „Absichtserklärungen“ im Koalitionsvertrag verschriftlicht hätte, schafft es die Problematik in dieser Legislaturperiode nicht einmal in den schwarz-roten Koalitionsvertrag.
„Immer wieder wurden kurzfristige politische Interessen über die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt“, ärgert sich der Verwaltungsratvorsitzende für die Arbeitnehmerseite Uwe Klemens. Im Ergebnis führe das zu „Beitragsanhebungen auf Rekordniveau, kaum noch Reserven bei den Kassen und einen Gesundheitsfonds, der genauso schlecht dasteht“.
Die Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern sind nur eine von vielen versicherungsfremden Leistungen der GKV. „Wir haben uns hier eine Leistung rausgepickt, die sehr groß ist“, erklärt Wagenmann. Die Erfolgsaussichten der Klage schätzt sie als hoch ein.
Klagegegenstand werden die im Herbst 2025 ergehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) aus dem Gesundheitsfonds für 2026 sein. Beklagte werde die Bundesrepublik Deutschland, welche durch das BAS vertreten wird. Erstinstanzlich für die Verfahren zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.