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09.04.2019

Gesetzentwurf Grippeschutz in der Apotheke

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will es Apothekern künftig ermöglichen, Grippeimpfungen vorzunehmen. So steht es im Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“.

Zunächst sind regionale Modellprojekte mit fünfjähriger Laufzeit geplant, für die Apotheker mit den Krankenkassen Verträge abschließen können. Außerdem müssen sie sich vorher ärztlich schulen lassen. Kritik kommt vom Deutschen Hausärzteverband. Impfungen müssten unter ärztlicher Überwachung stattfinden, meint der Vorsitzende Ulrich Weigeldt. „In den Apotheken könnten stattdessen Impfchecks durchgeführt werden“, schlägt er vor.
Künftig sollen Apotheker auch neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Als mögliche Beispiele nennt das BMG Medikationsanalyse, Erfassung definierter Gesundheitsparameter oder die pharmazeutische Betreuung spezifischer Patientengruppen. Finanziert werden soll diese Maßnahme über einen Festzuschlag von 20 Cent je abgegebener Rx-Verpackung. Das BMG spricht von einer Gesamtsumme von 150 Millionen Euro. Mehr Geld gibt es auch für Nacht- und Notfalldienste. Zurzeit liegt der Betrag bei 16 Cent pro abgegebener Rx-Verpackung, laut Entwurf steigt er auf 21 Cent an. Die Pauschale liegt künftig bei 350 Euro. Durch diesen Passus stünden den Apothekern 40 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Abgabe von Betäubungsmitteln wird von 2,91 auf 4,26 Euro heraufgesetzt, der Gesamtbetrag liegt bei 15 Millionen Euro. Für chronisch Kranke plant das BMG Dauerverordnungen, auf die bis zu dreimal ein Arzneimittel abgegeben werden kann.
Im Entwurf findet sich außerdem ein Rx-Boni-Verbot, das im Sozilagesetzbuch V verankert werden soll: Versandapotheken im Ausland würden so verpflichtet, sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung zu halten. Außerdem sollen eine Zuweisung von Verordnungen an bestimmte Apotheken durch Ärzte oder Krankenkassen sowie Beeinflussung der Versicherten untersagt werden. Versandapotheken aus dem EU-Ausland werde es im Zuge der Einführung des eRezeptes verboten, Absprachen mit Ärzten bei der Arzneimittelversorgung der Patienten zu treffen.

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