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10.05.2011

Bundestag Grünen-Vorstoß für ein Präventionsgesetz

Berlin –  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Prävention und Gesundheitsförderung als Aufgabe in den Sozialgesetzbüchern verankern. Neben der gesetzlichen soll auch die private Kranken- und Pflegeversicherung an der Finanzierung beteiligt werden.

Das Finanzvolumen solle in der Startphase 500 Millionen Euro betragen und in den Folgejahren jeweils um zehn Prozent erhöht werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag. Für die finanzielle Beteiligung der Sozialversicherungsträger und der privaten Kassen solle das Verhältnis der Versicherten berücksichtigt werden, „denn diese profitieren je nach Zahl ihrer Versicherten mehr oder weniger davon, wenn diese gesünder sind und weniger erkranken“. Ferner verlangen die Grünen von der Bundesregierung eine nationale Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Schwerpunkt Gesundheit und soziale Lage.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, ein überwiegend auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtetes Versorgungssystem könne die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht lösen. Gesundheitliche Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die am besten gemeinsam von Krankenkassen, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden könne. Zur Abstimmung solle ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet werden.
Weiter schreiben die Abgeordneten unter Verweis auf Studien, dass sich Gesundheitsrisiken bereits bei Kindern und Jugendlichen auf die 20 Prozent konzentrierten, die aus sozial benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationshintergrund kommen. Insbesondere der 13. Kinder- und Jugendbericht zeige, dass es bislang zu wenig flächendeckende integrierte Regelangebote der Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogenen Prävention gibt und die Potenziale der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich noch zu wenig ausgeschöpft würden.