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30.01.2019

Bundeskabinett Grünes Licht für das GSAV

Berlin (pag) – „Das Vertrauen der Patienten in die Sicherheit ihrer Arzneimittel ist ein hohes Gut“, betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor der Presse. Der Anlass: Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zugestimmt.

Der Bund soll künftig mehr Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden zu verbessern und die Kontrolldichte zu erhöhen. Auch bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten soll der Bund künftig beteiligt werden. „Mit dem Gesetz ziehen wir schnell und entschlossen Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen in der letzten Zeit“, sagt Spahn. Patienten müssen sich sicher sein können, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden. Der Gesetzesentwurf stärkt auch die Überwachungsbefugnis der Landesbehörden.

Darüber hinaus enthält das GSAV eine Reihe weiterer Regelungen. Die Importförderklausel, die zwischenzeitlich kursierenden Entwürfen zufolge gestrichen werden sollte, bleibt allerdings – in modifizierter Form – erhalten. Das sei ein „kluger Kompromiss“ zwischen den Ressorts, meint der Minister.
Dafür hat er von der noch im Referentenentwurf vorgesehenen Neuordnung der Zytostatikaversorgung Abstand genommen. Stichwort Biosimilars: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll in einer Richtlinie festlegen, welche Originalpräparate vom behandelnden Arzt durch Biosimilars ausgetauscht werden können. Entgegen früherer Pläne sollen Apotheken erst in drei Jahren Biosimilars, die auf der Liste des G-BA stehen, austauschen können.
Offen lässt der Minister, ob seine Pläne zur Weiterentwicklung des Apothekenmarktes noch ins GSAV aufgenommen werden.

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