Konversionstherapien Gutachten begründen geplantes Verbot
Berlin (pag) – Ein Verbot von Maßnahmen zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung – sogenannte Konversionstherapien – ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Gutachten, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in dieser Woche vorgestellt hat. Er will auf dieser Basis nun zügig ans Werk gehen.
Prof. Peer Briken von der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf erläutert das medizinische Gutachten. Es hat untersucht, ob Konversionstherapien evidenzbasiert sind und ob es Hinweise auf schädliche Auswirkungen gibt. Briken verweist auf Studien, die zeigten, dass „die homosexuelle Orientierung im Lebensverlauf relativ stabil ist“. Es gebe keine Hinweise, dass sie eine Krankheit ist. Es fehle also die Indikation für eine Behandlung. Untersuchungen zu den Therapien konnten zudem nicht belegen, dass sie die sexuelle Orientierung dauerhaft ändern. Dagegen führten sie zu Depressivität, Angst, Suizidalität, sexuellen und Beziehungsproblemen. Die Maßnahmen unterstützten außerdem die gesellschaftliche Diskriminierung nicht heterosexuell orientierter Menschen.
Prof. Martin Burgi (Ludwig-Maximilian-Universität München) hält ein Verbot unter verfassungsrechtlichen Aspekten für möglich. Gestützt auf die medizinischen Grundannahmen sichere es den Schutz von Gesundheit und Selbstbestimmung und komme der Pflicht zur Bekämpfung von Diskriminierung nach. In welchem Umfang das Verbot Anwendung finden soll, hänge von den Betroffenen ab, so Burgi. So sei ein strafrechtliches Verbot der Werbung, des Vermittelns oder Anbietens für Therapeuten, Ärzte und andere gewerbliche Anbieter denkbar. Bei einem Strafmaß sei zu berücksichtigen, ob Ärzte etwa gegen berufsethische Leitlinien verstoßen und ob Minderjährige betroffen seien. Religiöse Anbieter könnten über das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert werden.
„Die Gutachten haben meine Haltung bestärkt“, betont Spahn zum Verbot. Es sei ein starkes Signal des Staates, um Homosexuelle vor Leid zu schützen. Er werde es nun zügig umsetzen. Noch vor der Sommerpause wolle er mit Justizministerin Katarina Barley (SPD) und den Kollegen in Bundestag darüber sprechen.