ABDAGutachten: Sind „Apotheken light“ verfassungswidrig?
Berlin (pag) – Weiterhin angespannt bleibt die wirtschaftliche Situation in Apotheken, konstatiert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Zwar konnte in 2023 ein höherer Umsatz als im Vorjahr erzielt werden. Steigende Personal- und Sachkosten verursachten allerdings ein deutlich geringeres Betriebsergebnis. Zudem warnten Gutachter vor den aktuellen Apothekenreformplänen.
Der Gesamtumsatz stieg auf 66,36 Milliarden Euro netto. Weiterhin sank die Anzahl der abgegebenen Arzneimittel leicht auf 1,388 Milliarden Packungen. In 2023 erwirtschaftete eine durchschnittliche Apotheke etwa 3,443 Millionen Euro netto (im Vorjahr waren es noch 3,225). Das steuerliche Betriebsergebnis als Bestandteil davon sank mit 4,3 Prozent deutlich. In 2022 erzielten selbstständige Apotheker noch 160.000 Euro, 2023 sind es 148.000 Betriebsergebnis vor Steuern und Altersvorsorge. Einen neuen Negativrekord gibt es in puncto Apothekendichte: Im ersten Quartal 2024 können bundesweit 17.429 Apotheken gezählt werden, 2023 waren es noch 17.571.
Zu den Eckpunkten für eine Apothekenreform beauftragte ABDA zwei Gutachten. Eines klärte juristisch, ob Apotheken ohne Apotheker zulässig sind. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio stellt in seinem Rechtsgutachten „Apothekerliche Präsenzpflicht in der Apotheke“ fest, dass jeder gesetzgeberische Schritt „in Richtung einer Entfernung vom Leitbild persönlicher Kontrolle der Arzneimittelabgabe durch einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker oder eine Apothekerin als Grundrechtseingriff im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit zu beurteilen ist“. Für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beweist das Gutachten, dass eine Versorgung über Apotheken ohne Apotheker einen Grundrechtseingriff darstellen würde.
Andererseits wurde wirtschaftlich geprüft, wie sich die Umverteilung des Apothekenhonorars auswirken würde. Ein Ergebnis des zweiten Gutachtens des Volkswirtschaftsprofessoren Dr. Georg Götz: Die geplanten BMG-Maßnahmen seien nicht ausreichend, um ein weiteres Absinken der Apothekenzahl zu verhindern. Vielmehr seien mit Blick auf die wirtschaftlichen Kennzahlen der Apotheken „zusätzliche Mittel“ nötig, um den Negativtrend zu stoppen.