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18.12.2020

Investoren-MVZ Gutachter hat wenig Bedenken

Berlin (pag) – Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die von externen Investoren getragen werden, sehen sich dem Vorwurf der Gewinnmaximierung ausgesetzt. Mit einem Gutachten zur Qualität der Versorgung versucht der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren, Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Der vom Verband beauftragte Gutachter Prof. Günter Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik sieht kaum Anhaltspunkte dafür, dass das Gewinnstreben der Investoren die Versorgung in den Zentren negativ beeinflusst. Im Gegenteil: „Die Versorgungsqualität ist ein Erfolgsfaktor für diese Versorgungsform“, befindet Neubauer. Sein Urteil beruht allerdings in großen Teilen auf einer sehr kleinen, nicht repräsentativen Stichprobe, wie der Volkswirt bei der Vorstellung der Ergebnisse einräumt.
Datengrundlage bildet die Befragung von 51 Ärzten und 18 nichtärztlichen Fachangestellten in MVZ mit Kapitalbeteiligung, die zuvor schon einmal in einer Einzelpraxis tätig waren. Deren Befragung weist vor allem die Vorzüge von MVZ aus: Zwei Drittel halten Ärzte in Einzelpraxen für stärker ökonomisch bestimmt als Ärzte im MVZ. Mehr als drei Viertel sind zudem der Ansicht, dass sich der Qualitätsanspruch in einem MVZ besser verwirklichen lasse. Unter anderem bleibt nach Meinung einer Mehrheit mehr Zeit für die Patienten.
Auch jenseits der Versorgungsqualität lässt das Gutachten wenig Bedenken hinsichtlich einer Beteiligung von berufsfremden Investoren an MVZ erkennen. So hält Neubauer etwa deren Profitstreben grundsätzlich für unproblematisch, schließlich zielten auch öffentliche und freigemeinnützige Unternehmen auf Überschüsse ab. „Überschuss bzw. Gewinn ist bei allen drei Unternehmenstypen nur mittelbares Ziel, um das Unternehmen zu erhalten und möglichst werthaltig weiterzuentwickeln“, heißt es im Gutachten. Angesichts regulierter Preise und Vorgaben der Bedarfsplanung hält Neubauer die Möglichkeiten der Gewinnmaximierung im System ohnehin für eingeschränkt. Von einer Monopolstellung der MVZ mit Kapitalbeteiligung könne überdies nicht die Rede sein. Ihr Anteil in der vertragsärztlichen Versorgung sei „bislang gering“.

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