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07.08.2019

Register Hämophilieverzeichnis wird neu aufgestellt

Berlin (pag) – Das Paul Ehrlich-Institut (PEI) übernimmt die Verantwortung des neu aufgestellten Deutschen Hämophilieregisters (dhr). Bisher handelte es sich um ein freiwilliges Kooperationsprojekt. Daran waren neben dem PEI die Deutsche Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten, die Interessengemeinschaft Hämophiler sowie die Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung beteiligt.

„Ab jetzt sind Ärzte wie Betroffene gleichermaßen gefordert, alle relevanten Daten zur Therapie von Gerinnungsstörungen zu dokumentieren und in der Online-Datenbank des dhr zu erfassen“, teilt das PEI mit, an dem auch die Register-Geschäftsstelle angesiedelt ist. Patienten können das neue dhr unterstützen, indem sie ihre Einwilligungserklärung nach den Vorgaben der aktuellen Datenschutzgesetzgebung erneuern und ihre Behandlung per App oder Tagebuch dokumentieren. Behandelnde Ärzte sollen ihre Patienten über das Register aufklären und Angaben übermitteln, um auf ihre gemeldeten Patientendaten zugreifen, eigene Auswertungen vornehmen und zukünftig mittels eines Benchmarking-Tools analysieren zu können.
„Die neuen Optionen des dhr liefern für den Bereich der Zulassung wertvolle Registerdaten zu Wirksamkeit und Sicherheit von Therapien“, sagt das PEI. Bei seltenen Erkrankungen sei dies von großer Bedeutung, um ausreichend viele Patientendaten für valide Bewertungen zu erhalten. Um neue Behandlungsmethoden wissenschaftlich zu begleiten, könne das dhr zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten. „Es erfasst die Daten auch der neuen Therapien, sodass die Entwicklung ihrer Anwendungen langfristig weiterverfolgt und neue Erkenntnisse über ihren effizienten und sicheren Einsatz gewonnen werden können“, heißt es von Seiten des PEI.
Die Neuaufstellung geht auf Anpassungen im Transfusionsgesetz (§ 21a) zurück. Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise des dhr sind in der Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister festgelegt worden.