Kampf gegen DiskriminierungHilfe für junge Krebsüberlebende
Berlin (pag) – Junge Erwachsene mit Krebs werden, selbst lange nach einer Heilung, oft benachteiligt. Die Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) macht mit der Publikation „Recht auf Vergessenwerden“ auf die Diskriminierung aufmerksam.
Versicherungen oder Banken sollten eine frühere Krebserkrankung nach einer gewissen Zeit der sogenannten Heilungsbewährung – in der Regel fünf Jahre – nicht mehr berücksichtigen dürfen. Das ist eine der konkreten Forderungen von Prof. Inken Hilgendorf, Kuratoriumsvorsitzende der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK). „Ähnliche Regelungen müssen auch im Bereich der Verbeamtung und Adoption geschaffen werden“, erklärt Hilgendorf.
Bei der gemeinsamen Vorstellung der neuen Publikation der DGHO wird das Ausmaß des Problems klar: Jährlich erkranken etwa 16.500 Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren und etwa 2.100 unter 18-Jährige an Krebs. Mehr als 80 Prozent können dank des medizinischen Fortschrittes geheilt werden. Durch die steigende Zahl an „Survivors“ rücken zunehmend soziale Aspekte in den Fokus der Spät- und Langzeitfolgen. Eine Online-Umfrage von 2023 zeigt, dass es nicht um Einzelfälle gehe: 40 Prozent der Befragten berichteten etwa von Benachteiligungen im Bereich Versicherungen. Die Diskriminierungen erleben Betroffene, nachdem sie nach wissenschaftlichen Standards längst als geheilt gelten. Teilweise mehrere Jahrzehnte nach einer Erkrankung.
Der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO, Prof. Andreas Hochhaus, lobt zwar die EU-Verbraucherschutzrichtlinie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention, hierzulande gebe es aber gesetzliche Schlupflöcher. „In Deutschland muss es unser klares Ziel sein, eine umfängliche gesetzliche Regelung zu schaffen“, appelliert Hochhaus. Inspiration gebe es im Ausland: Bereits acht europäische Staaten haben ein solches Recht auf Vergessenwerden auf nationaler Ebene umgesetzt.