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14.03.2019

Patientenlotsen Hilfe im Versorgungs-Dschungel

Berlin (pag) – Der individuelle Einsatz von Patientenlotsen hat positive Effekte auf die Versorgung von Patienten mit komplexen Problemlagen und ihre Angehörigen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die im Auftrag der Patientenbeauftragten vom IGES-Institut in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum erstellt wurde.

Lotsen für Patienten können dabei helfen, „die medizinische Betreuung zu organisieren und einen Überblick über die individuell passenden Versorgungsangebote und die in Betracht kommenden Sozialleistungen geben“, betont die Patientenbeauftragte Prof. Claudia Schmidtke auf einem Symposium. Die „Studie zum Versorgungsmanagement durch Patientenlotsen“ habe die Grundlagen dafür geschaffen, wie die Teilhabe von schwer erreichbaren Patienten gestaltet werden müsse. Handlungsbedarf gebe es auf vielen Ebenen, denn mehr als die Hälfte der Deutschen habe Probleme damit, gesundheitsbasierte Daten auszuwerten – dies wirke sich unmittelbar auf die Gesundheit aus. Prof. Schmidtke will sich dafür stark machen, dass Patienten alle notwendigen Strukturen zur Verfügung stehen, damit sie das Gesundheitssystem selbstbestimmt nutzen können. Oft sei unklar, welche Versorgungsangebote es gebe und wie man Zugang dazu bekomme – dies könne dazu führen, dass Therapien verstätet oder gar nicht stattfinden.

Auch Dr. Grit Braeseke, Studienleiterin am IGES-Institut, weiß: „Patientenlotsen können Versorgungsbrüche vermeiden und die Mitwirkung der Versicherten im Behandlungsprozess befördern.“ Auf diese Weise könnten Behandlungsergebnisse, Lebensqualität sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessert werden.
Als Lotsen kommen Gesundheitsberufe wie Pflegefachkräfte, Soziotherapeuten oder Medizinische Fachangestellte infrage. Sie müssen eine Weiterbildung als Case-Manager absolvieren, die die Deutsche Gesellschaft für Care- und Case-Management zertifiziert. Zudem sollten sie vertiefte Kenntnisse im Sozialleistungsrecht haben. Patientenlotsen müssen dem Arzt über ihre Leistungen und Maßnahmen quartalsweise berichten, die im SGB V vergütet werden sollen.

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