Direkt zu:

05.03.2024

GKVHilfsmittelverzeichnis: 17.000 neue Aufnahmen

Berlin (pag) – Der GKV-Spitzenverband hat den siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Damit hat der GKV-Spitzenverband die zweite Komplettrevision und Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Der Bericht deckt den Überarbeitungszeitraum von März 2023 bis Februar 2024 ab.

Im Fokus des siebten Fortschreibungsberichts stehen Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Hilfsmittel bei Diabetes und Pflegehilfsmittel. „Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt dafür, dass die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhalten“, betont Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. In Zahlen drückt sich das wie folgt aus: In den letzten fünf Jahren wurden 17.703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. Insgesamt stehen gesetzlich Versicherten rund 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands können neue Produkte in einem beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, ohne dass in einem formalen Verfahren bereits Produktuntergruppen oder Produktarten gebildet wurden. Im Berichtszeitraum wurden beispielsweise Systeme zur akustischen Erläuterung von Zusatzinformationen taktiler Grafiken und orthopädische Roller im beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.

Zahlen der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) zufolge braucht jeder Vierte mindestens einmal pro Jahr ein Hilfsmittel. Mit zunehmendem Alter steigt der Bedarf. Über die Hälfte der Versicherten mit Hilfsmitteln ist über 60 Jahre alt. „Am häufigsten sind Einlagen, Orthesen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie im Einsatz“, sagt Daniel Schmid von der SBK. Er fordert, dass künftig Nachhaltigkeitsaspekte wie Nutzungsdauer, Recyclingmöglichkeiten oder Reparaturfähigkeit im Verzeichnis standardisiert erfasst werden. Versicherte hätten dann unkomplizierter die Möglichkeit, auch Nachhaltigkeitsaspekte für die Wahl zu berücksichtigen.