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29.03.2018

Neue Festbeträge  Höhere Zuzahlungen für Millionen Patienten möglich 

Berlin (pag) – Viele Kassenpatienten müssen ab ersten April mit einem Anstieg der Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit.  

Grund dafür sei das Absenken von Festbeträgen, von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es bereits mehr als 2,1 Milliarden Euro.
Die immer niedrigeren Preise hätten zur Folge, dass die Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können, kritisiert der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). „Deshalb werden die Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssen im schlechtesten Fall vom Markt genommen werden und stehen der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Betroffen sind vor allem starke Schmerzmittel

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen laut DAV vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt. Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum Monatsbeginn auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen, informiert der Apothekerverband.

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