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29.01.2020

Gutachten Honorarkommission plädiert für partielle Harmonisierung

Berlin (pag) – Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) legt ihr Gutachten vor. Auf 239 Seiten gibt sie Empfehlungen für eine zukünftige Neuordnung der Honorierungssysteme in der ambulant-ärztlichen Versorgung.

Betroffen ist der EBM der gesetzlichen Krankenversicherung und die GOÄ in der privaten Krankenversicherung (PKV). Eine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen war nicht Auftragsgegenstand. Im Sinne der Honorarkommission ist aber eine „partielle Harmonisierung“ anzustreben. Zu gemeinsamen Bausteinen dieser gehören laut KOMV die Definition der ärztlichen Leistungen („Leistungslegendierung“) und die relative Kostenbewertung, die ökonomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Für beides sollten neue gemeinsame Gremien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung zuständig sein. Die Preise würden hingegen weiterhin getrennt für GKV und PKV vereinbart. Dabei könnten neben den Kosten auch andere Gesichtspunkte einfließen, wie z.B. regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Aus Gründen des Patientenschutzes schlägt die Kommission vor, dass Mindestqualitätsstandards für die vertrags- und privatärztliche Versorgung künftig gemeinsam und einheitlich definiert werden.
Weitere Empfehlungen: Die Koordination zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen und das Arbeiten im Team solle gefördert sowie Anreize zur besseren Versorgung im ländlichen Raum gesetzt werden.
Für KOMW-Vorsitzenden Prof. Wolfgang Greiner ist das Modell der partiellen Harmonisierung „eine sinnvolle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem“. Es biete zahlreiche Vorteile gegenüber dem Status quo. Transparenz und Praktikabilität würden erhöht. Langfristig rechne er mit Synergieeffekten, da nicht mehr zwei Leistungsverzeichnisse und Kostenkalkulationen separat gepflegt werden müssten. „Fehlanreize zur Unter- und Überversorgung werden gemindert, was die Versorgungsqualität fördert“, glaubt er. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigt an: „Wir werden den Bericht prüfen und gemeinsam mit dem Koalitionspartner entscheiden, ob und wie wir mit den Vorschlägen umgehen wollen.“

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