LungenkrebsIm April startet das Screening
Berlin (pag) – Im April geht es los mit der Lungenkrebs-Früherkennung: Aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersucht werden. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen.
Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stehen zum 1. April auch die Vergütungsziffern für die Ärztinnen und Ärzte fest. Dennoch sei noch etwas Geduld erforderlich, bis das neue Screening überall genutzt werden kann, appelliert Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Der Grund: „Ärztinnen und Ärzte, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Screening-Teilnahme prüfen und anschließend an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, benötigen eine besondere Fortbildung.“ Radiologinnen und Radiologen brauchten neben einer speziellen Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung, um die NDCT-Aufnahmen anfertigen und begutachten zu können.
Mit dem Screening soll die Entdeckung eines Lungenkarzinoms im frühen Stadium nicht länger dem Zufall überlassen bleiben. „Zu Beginn der Erkrankung verursacht Lungenkrebs kaum Beschwerden und wird daher häufig erst spät entdeckt, meist wenn bereits Metastasen vorliegen und der Krebs sich ausgebreitet hat,“ erläutert Chefarzt Prof. Torsten Bauer, Leiter des zertifizierten Berliner Lungenkrebszentrums am Helios Klinikum Emil von Behring. Er sieht das systematische Lungenkrebsscreening als großen Gewinn für die Betroffenen, da man damit sehr viele Krebsfälle in frühen Stadien entdecken werde. Dem Pneumologe zufolge wurde bislang nur bei eindeutig auftretenden Symptomen wie langanhaltendem Husten oder Bluthusten eine radiologische Untersuchung als Kassenleistung verordnet.
Die neue Leistung beruht auf einem G-BA-Beschluss vom 18. Juni 2025 sowie der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Am Screening teilnehmen können Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang entspricht einem „Packungsjahr“.