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11.01.2022

Gesetzgebung Impfpflicht in der Warteschleife

Berlin (pag) – Lange Zeit galt sie als rotes Tuch der Pandemie-Politik, mittlerweile sprechen sich zahlreiche Politiker öffentlich für die allgemeine Impfpflicht aus – nicht zuletzt die Länderchefs auf der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz. Und doch könnte die Realisierung noch länger auf sich warten lassen als gedacht.

Hauptgrund dafür ist Medienberichten zufolge der Terminkalender von Bundestag und Bundesrat. Der „Tagesspiegel“ berichtet bereits, dass der Ende November von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verkündete Plan, die allgemeine Impfpflicht spätestens im März einzuführen, nicht mehr zu halten sei. Die als Auftakt vorgesehene Orientierungsdebatte im Bundestag soll demnach Ende Januar stattfinden. Weil wegen Karneval für Februar lediglich eine Sitzungswoche angesetzt ist, könnte ein möglicher Gesetzentwurf im Bundestag somit frühestens am 14. März zur Abstimmung kommen. Der Bundesrat tagt laut Sitzungsplan anschließend erst wieder am 8. April. Der „Tagesspiegel“ zitiert SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese mit den Worten: „Die Beratungen im Bundestag sollten wir im ersten Quartal zum Abschluss bringen.“ Dabei handle es sich bereits um einen anspruchsvollen Zeitplan, so Wiese.

Vor Mai ist also nicht mit Inkrafttreten der allgemeinen Impfpflicht zu rechnen, angesichts anhaltender Diskussionen um ein mögliches Impfregister könnte es sogar noch später werden. Die Rufe nach Sondersitzungen werden deshalb lauter – vor allem vonseiten der Union. Erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Irene Mihalic, schreibt dazu auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit: „Wenn entscheidungsreife Initiativen vorliegen, wären wir auch bereit Sondersitzungen einzuberufen, wenn sie der Sache dienlich sind.“

Ebensolche liegen bislang jedoch nicht vor. Konkrete Bemühungen der Bundesregierung selbst gibt es nicht. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach schließt einen eigenen Vorschlag seines Hauses gegenüber dem ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“ sogar aus. Das Bundesgesundheitsministerium arbeite stattdessen den fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppen im Bundestag zu, die derzeit mit den Entwürfen befasst sind.

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