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12.02.2021

Neues Gesetz In zwei Stufen zur besseren Krebsbekämpfung

Berlin (pag) – Das geplante Krebsregisterdatengesetz nimmt die nächste Hürde. Das Bundeskabinett stimmt dem Entwurf zu. Die Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister der Länder sollen bundesweit zusammengeführt werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht es darum, „die Krankheit und ihren Verlauf in allen Ausprägungen besser zu verstehen und so Patientinnen und Patienten besser zu versorgen“.

Geplant ist, dass in einer ersten Stufe die Länderregister dem Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert Koch-Institut auch Daten zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen übermitteln. Auf diese Informationen soll zudem die Forschung zurückgreifen können – unter strengen Datenschutzbestimmungen. „Damit wird bereits in der ersten Stufe sowohl für die Gesundheitsberichterstattung des Bundes als auch für die Forschung ein substanzieller Mehrwert durch die Bereitstellung eines erweiterten Datensatzes geschaffen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Außerdem sollen in einer zweiten Stufe eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und eine Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern ermöglicht werden. Auch die Verknüpfung mit anderen Daten ist dabei vorgesehen.  Die Krebsregister, das ZfKD und klinisch-wissenschaftliche Akteure aus Versorgung und Forschung sollen dafür ein Konzept für eine Plattformlösung erarbeiten. „Im Mittelpunkt der zweiten Stufe stehen patienten-und leistungserbringerbezogene Auswertungsmöglichkeiten“, schreiben die Gesetzesautoren. In diesem Prozess ist außerdem eine zentrale Antrags-und Registerstelle beim ZfKD vorgesehen, die Forschern den Zugang zu Krebsregisterdaten bundesweit vermittelt. Ferner soll der Datenabgleich zwischen Krebsfrüherkennungsprogrammen und den Krebsregistern vereinfacht werden.

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