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26.04.2022

Abschlussbericht Innovationsfonds bleibt regelhaft
 

Berlin (pag) – Der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist geeignet, die Versorgung weiterzuentwickeln. Das attestiert der Abschlussbericht zu diesem Förderinstrument, das 2016 eingerichtet wurde. Die Regierung will nun einen Pfad für die Umsetzung in die Regelversorgung vorgeben.
 

Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für innovative Projekte in der Gesetzlichen Krankenversicherung samt Evaluation beträgt gegenwärtig pro Jahr 200 Millionen Euro (2020 bis 2024). Zu Beginn (2016 bis 2019) waren es noch jährlich 300 Millionen Euro. Seitdem wurden in Förderbekanntmachungen 33 Themenschwerpunkte für neue Versorgungsformen und 43 Themenschwerpunkte zur Versorgungsforschung adressiert.

Daneben wurden regelmäßig themenoffene Förderbekanntmachungen veröffentlicht, um innovative Projektideen außerhalb der vorgegebenen Themenschwerpunkte zu identifizieren. Seit 2020 wird dem Förderprozess ein Konsultationsverfahren vorangestellt, das es Interessierten im Gesundheitswesen ermöglicht, Vorschläge für Förderthemen und ergänzende Förderkriterien einzubringen.

Der Innovationsausschuss lobt die von ihm als förderungswürdig eingestuften Projekte als „wichtige und nachhaltige Impulse für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland". Die positive Bewertung passt zum Vorhaben der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag steht: „Der Innovationsfonds wird verstetigt. Für erfolgreich geförderte Projekte, wie die der Patientenlotsen werden wir einen Pfad vorgeben, wie diese in die Regelversorgung überführt werden können." Wieviel Geld die klammen Krankenkasse künftig für den Fonds abzweigen müssen, bleibt noch fraglich.

Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat die Prognos AG den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss begutachtet und nach dem Zwischen- jetzt den Abschlussbericht vorgelegt. Dazu haben die Analysten drei Jahre (2019 bis 2021) betrachtet.