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01.08.2022

Psychische Erkrankungen Innovationsfondsprojekt verfehlt Endpunkte

Berlin (pag) – Das Innovationsfondsprojekt NPPV zur Verbesserung der Versorgung von psychisch Kranken verursacht höhere Leistungsausgaben. In die Regelversorgung könnte es trotzdem kommen.

An dem vom Innovationsfonds geförderten Projekt zur Verbesserung der neurologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung (NPPV) in Nordrhein haben sich zwischen 2017 und 2020 über 14.000 Patienten und 430 Praxen beteiligt. Hier werden Patienten mit schweren psychischen Krankheiten vernetzt und berufsgruppenübergreifend behandelt. Bereits vor Ende des Projektes hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der „Richtlinie über die berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ Teile des Konzeptes aufgegriffen. „Der Übergang in die Regelversorgung scheint somit sicher“, sagt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), bei der Vorstellung der Ergebnisse.

Das IGES Institut kommt nach seiner Evaluation allerdings zu einem anderen Ergebnis. „Nur wenige der vorher definierten Endpunkte wurden erreicht, sodass wir keine uneingeschränkte Empfehlung von NPPV für die Regelversorgung aussprechen“, sagt Dr. Julia Wolff, Bereichsleiterin Evaluation und Versorgungsdesign beim IGES. Wider Erwarten kommt es zu höheren Leistungsausgaben, außerdem haben die Teilnehmer längere und teilweise mehr Krankenhausaufenthalte, mehr AU-Tage und sie schätzen die Versorgungsqualität nicht deutlich besser ein. Positiv zu vermerken seien eine Verbesserung der Behandlungskontinuität sowie kleine Effekte auf die Lebensqualität.

Die höheren Ausgaben sind für den Vorsitzenden des Innovationsausschusses Prof. Josef Hecken „kein K.o.-Kriterium“, da er davon ausgeht, „dass wir in manchen Versorgungsbereichen, insbesondere in der psychiatrischen Versorgung, keinen optimalen Versorgungszustand in der Regelversorgung haben“. Das Grundkonzept trage und werde in der Richtlinie noch verbindlicher gemacht.