Direkt zu:

02.05.2023

Umfrage Investoren machen jeder neunten Praxis ein Kaufangebot

Hamburg (pag) – Das Interesse von Investoren an Arztpraxen ist hoch, wie eine Umfrage der Stiftung Gesundheit zeigt. Der Ärzteverbund Medi Geno Deutschland sieht diese Entwicklung kritisch und publiziert ein Zehn-Punkte-Programm zum Umgang mit investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Einer von neun Niedergelassenen hat schon einmal ein Angebot zur Übernahme der Praxis von einem Investor bekommen. Das geht aus der Befragung von knapp 1.700 Arztpraxen hervor. Davon haben 8,5 Prozent das Angebot angenommen, weitere 25,5 Prozent hätten dies getan, wenn die Bedingungen gestimmt hätten. Unter Ärztinnen und Ärzten, die noch kein Angebot erhalten haben, ist die Bereitschaft zur Übergabe mit 38,2 Prozent sogar noch höher. Besonders gefragt bei Investoren sind offenbar Facharztpraxen, bei denen 17,1 Prozent bereits ein Angebot bekommen haben. Es folgen Zahnärzte (14,8 Prozent), Hausärzte (12,6 Prozent) und Psychologische Psychotherapeuten (vier Prozent). Insgesamt bleibt die Zahl der Praxen, die an Investoren verkauft wurden, mit einem Prozent aber gering.

Der Einstieg externer Kapitalgeber verursache Interessenkollisionen zwischen ärztlicher Behandlungsfreiheit und wirtschaftlichen Interessen und gefährde effektive regionale Versorgungsstrukturen, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Geno. „Dieser Entwicklung muss schnell entgegengetreten werden.“ Der Verband hat ein Zehn-Punkte-Programm zu investorenbetriebenen MVZ veröffentlich. Darin heißt es, „die Daseinsvor- und -fürsorge muss unabhängig von der MVZ-Trägerschaft im Mittelpunkt der regionalen Versorgung stehen“. Dazu sollen die selbständigen Praxen in einer Region vorrangig einbezogen werden. Für nicht-ärztlich geführte und betriebene MVZ müsse es Transparenz bezüglich Träger- und Inhaberschaft geben.

Die Bundesärztekammer hat kürzlich verlangt, nur noch fachübergreifende MVZ zuzulassen und eine Verpflichtung zum örtlichen und fachlichen Bezug des Gründers zu seinem MVZ einzuführen. Diese Forderung teilt der Verband nicht. „Ärztlicher Nachwuchsmangel und Versorgungsnotwendigkeiten lassen es nicht zu“, heißt es in dem Papier.