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20.04.2022

MVZ Investorenschlacht um die ambulante Versorgung?

Berlin/München/Hamburg (pag) – Zahlreiche Ärzteorganisationen warnen vor einer „Investoren-Schlacht“ um deutsche Arztpraxen und fordern die Politik auf, den „Ausverkauf der ambulanten Versorgung“ zu stoppen.

Anlass sind die Recherchen des Magazins Panorama (NDR) sowie ein Gutachten des IGES Instituts. Dieses stellt im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) den Einfluss von Kapitalinteressen in der vertragsärztlichen Versorgung dar.

Kernaussagen der Analyse: In investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) liegen die abgerechneten Honorarvolumina deutlich über denen anderer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Die Zunahme der Zahl an iMVZ verläuft dynamisch, der Aufkauf von Praxen durch Kapitalinvestoren wird weiter vorangetrieben. Wörtlich heißt es: „Das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, den Zugang von Finanzinvestoren in die ambulante vertragsärztliche Versorgung wirksam zu begrenzen, wird klar verfehlt.“

Der Vorstand der KVB warnt davor, dass die Gesundheit der Menschen nicht zum Spekulationsobjekt werden dürfe. Die Politik müsse endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen, fordert die KV Hamburg. „Wir müssen sicherstellen, dass Praxen und Medizinische Versorgungszentren dem ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsethos verpflichtet bleiben“, sagt deren Vorsitzender John Afful. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Gelder des solidarischen Gesundheitssystems in die Taschen von Finanzinvestoren abfließen. Ähnlich äußern sich die Ärztekammer Berlin, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Der Virchowbund verlangt ein Transparenz-Register für MVZ. Zukünftig müsse bei jedem Konstrukt oder jeder Gesellschaftsform der wirtschaftlich Berechtigte sofort und klar erkennbar sein. Zum Beispiel solle der „wirtschaftlich Berechtigte“ auf dem Praxisschild eines investorengeführten MVZ ausgewiesen werden. Ferner sollten MVZ-Neugründungen nur noch als gGmbH möglich sein. Dadurch werden sie per Rechtsform auf Gemeinnützigkeit verpflichtet und dürften keine hohen Renditen mehr an Anleger ausbezahlen.

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