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05.06.2019

Typ-2-Diabetes IQWiG: Patientenzahlen lassen sich mit Routinedaten bestimmen

Köln (pag) – Um die Angaben in Hersteller-Dossiers für die frühe Nutzenbewertung besser prüfen zu können, hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine Methode entwickelt und erfolgreich getestet. Es geht darum, wie sich Umfang und Struktur der Zielpopulation anhand von GKV-Routinedaten ermitteln lassen.

Mit Unterstützung eines Diabetologen sowie eines Experten für Routinedaten wertete eine Arbeitsgruppe den sogenannten DaTraV-Datensatz für die Indikation Diabetes mellitus Typ 2 aus. Der Datensatz umfasst kassenübergreifend unter anderem Diagnose- und Verordnungsdaten sämtlicher GKV-Versicherter. Dem IQWiG zufolge bietet sich die Indikation Diabetes an, weil Leitlinien ein festes Therapieschema empfehlen, das die einzelnen Untergruppen von Patienten klar voneinander abgrenzt.
Analysiert wurde der DaTraV-Datensatz des Jahres 2013, dem Team standen dabei sowohl die Diagnosen (ICD-10) für den ambulanten und stationären Sektor als auch Angaben über die ambulant verordnete antidiabetische Medikation zur Verfügung. Die Wissenschaftler testeten, wie sich verschiedene Analysekriterien auf den Umfang der Zielpopulation auswirken. Bei der Zuordnung von Patienten zu Medikationsgruppen macht es einen Unterschied, ob man die binnen eines Jahres einmalig verschriebenen Arzneimittel berücksichtigt oder nur diejenigen, die innerhalb von 180 Tagen erneut verordnet wurden.
Das Fazit der Arbeitsgruppe: Umfang und Struktur der Zielpopulationen lassen sich anhand der DaTraV-Daten zuverlässig ermitteln. Bislang fehlten etablierte methodische Standards für die Schätzung der Zahl und der Zusammensetzung der GKV-Patienten, die einen neuen Wirkstoff möglicherweise verordnet bekommen, erläutert Sarah Mostardt, Bereichsleiterin im IQWiG-Ressort Versorgung und Gesundheitsökonomie. „Insofern sind die verschiedenen Ansätze, die Hersteller bislang gewählt haben, durchaus begründbar.“
Um die Analysen innerhalb derselben Indikation vergleichbar zu machen, sei es unverzichtbar, detailliert und strukturiert zu beschreiben, wie die Unternehmen bei der Vorbereitung der Dossiererstellung methodisch vorgegangen sind. Der Gesundheitsökonomin zufolge kann der IQWiG-Bericht zwar Modellcharakter beanspruchen – allerdings mit Einschränkungen, denn: „Ein Passepartout für andere Indikationen ist es aber nicht“. Bei einer Krebserkrankung benötigte man weitere medizinische Informationen wie beispielsweise zum Krankheitsstadium oder zur Histologie. Diese Angaben seien im DaTraV-Datensatz nicht enthalten.

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