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13.09.2019

Bundesrat Ist die Masern-Impfpflicht verfassungswidrig?

Berlin (pag) – In der Sitzung am 20. September wird der Bundesrat über die geplante Impfpflicht gegen Masern beraten. Im Vorfeld kritisieren mehrere Ausschüsse der Länderkammer das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Sie melden unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken an.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend sowie der Kulturausschuss bezweifeln grundsätzlich, dass der Herdenschutz mit dem Gesetzentwurf erreicht werden kann. Zudem äußern sie verfassungsrechtliche Bedenken, da der Masernimpfstoff in Deutschland nur als Mehrfachimpfstoff erhältlich sei und die Impfpflicht dadurch implizit auf andere Krankheiten wie Mumps, Röteln oder Windpocken ausgedehnt würde. Für bedenklich halten beide Ausschüsse, dass künftig Leiterinnen und Leiter von Kitas den Impfschutz zweifelsfrei feststellen müssen. Sie übernehmen damit die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, ohne dafür qualifiziert zu sein. Ungeklärt seien auch datenschutzrechtliche Fragen.

Der Gesundheitsausschuss hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig, es greife in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder ein. Korrekturbedarf sehen die Fachpolitiker bei dem vorgesehenen acht Wochen-Zeitraum, innerhalb dessen Asylbewerber in Gemeinschaftseinrichtungen den Impfnachweis liefern müssen. Der Nachweis sollte spätestens nach vier Wochen erbracht werden. Gerade in solchen Einrichtungen sei der Masernschutz besonders wichtig, da es bereits zu Masernausbrüchen gekommen sei. Der Ausschuss verlangt, dass die Kosten der Schutzimpfungen für Asylbewerber vom Bund getragen werden. Eine ähnliche Position vertritt der Innenausschuss.
Der Gesundheitsausschuss moniert außerdem, dass der Gesetzentwurf den Mehraufwand der Gesundheitsämter nicht ausreichend berücksichtige. Mit dem bestehenden Personal sei der Aufgabenzuwachs nicht zu bewältigen. Die Mehrkosten solle der Bund vollständig tragen.

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