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10.03.2022

Abtreibung Kabinett bringt Abschaffung von § 219a auf den Weg

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB), der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Bereits ergangene Urteile gegen Ärzte sollen aufgehoben werden.

Mit dem Entwurf soll die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) wird geändert und dessen Anwendungsbereich auf Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug erweitert. Die Vorgaben sollen die Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen umfassen und für jedermann gelten, das heißt für Ärzte und für Dritte, die für die Durchführung werben. Irreführende oder abstoßende Werbung bleibt weiterhin verboten. Strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, sollen aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

„Wir wollen, dass Frauen sich über Methoden und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs bestmöglich informieren können“, sagt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP). Für einige Frauen führe der Weg direkt zum Arzt ihres Vertrauens, andere suchten erst im Internet nach Informationen und einem Mediziner. Beides solle zukünftig möglich sein. „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellen“, so der Minister weiter. „Das passt nicht in unsere Zeit.“

Kritik kommt von der Union. Das Werbeverbot sei „ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der freien Entscheidung der Frau. Es gehört damit untrennbar zur Beratungslösung des § 218a StGB“, sagt Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil.

Als nächstes wird der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Nach einer Gegenäußerung der Regierung wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet.

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