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30.10.2020

3. Bevölkerungsschutzgesetz Kabinett: Spahns Verordnungen werden befristet

Berlin (pag) – Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz passiert das Bundeskabinett. Die ursprünglich weitreichende Verordnungsbefugnis für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über den 31. März hinaus ist selbst von Vertretern der Regierungsfraktionen kritisiert worden und findet sich im aktuellen Entwurf nicht mehr wieder.

Die Rechtsverordnungen würden auf ein Jahr befristet, wenn sie ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden, heißt es aus dem Ministerium. Ferner habe der Bundestag weiterhin die Möglichkeit, die Rechtsverordnungen nachträglich zu ändern oder ihnen die Basis zu entziehen. Und wenn das Parlament die epidemische Lage aufhebt, würden auch keine Verordnungen mehr erlassen.

In der Causa hat Bundestagspräsident Wolfang Schäuble im Vorfeld die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags um eine Expertise gebeten. In dem Gutachten wird vorgeschlagen, „dass die Verordnungen unter einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages gestellt werden. Als Alternative kommt in Betracht, die Rechtsverordnungen als durch den Bundestag aufhebbar zu gestalten“.

Weitere Inhalte des Kabinettsentwurfs: Für Coronatestungen sollen auch veterinär- und zahnmedizinische Labore hinzugezogen werden können. Wenn Corona-Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Daten ihrer Impfsurveillance nicht nur dem Robert Koch-Institut (RKI) melden, sondern auch dem Paul-Ehrlich-Institut zur Identifizierung und Analyse möglicher Impfkomplikationen. Laut Kabinettsentwurf ist das RKI künftig auch für eine syndromische und virologische Surveillance zur Einschätzung des Covid-19-Pandemieverlaufs zuständig. Auch Nichtversicherte sollen einen Anspruch auf einen Corona-Schutz haben – wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht und die epidemische Lage es erfordert.

Das Gesetz soll im Dezember in Kraft treten. Vorher stimmen Bundestag und Bundesrat ab.