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03.08.2020

TriageKarlsruhe soll Gesetzgeber Beine machen

Karlsruhe (pag) – Über eine Verfassungsbeschwerde soll der Gesetzgeber dazu gezwungen werden, Vorgaben für ärztliche Triage-Entscheidungen zu erlassen. Die Leitlinie mehrerer medizinischer Fachgesellschaften zur Verteilung knapper Behandlungsplätze halten die Beschwerdeführer für nicht ausreichend und potenziell diskriminierend.

Für neun Mandanten und mit Unterstützung der Behindertenrechtsorganisation AbilityWatch hat die Kanzlei Menschen und Rechte aus Hamburg Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Gegenstand ist nicht ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil, sondern gesetzgeberisches Unterlassen. „Wir verlangen, dass der Gesetzgeber handelt, damit auch, wenn es in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu wenig Behandlungsplätze geben sollte, Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei. Der Staat müsse für die Zuteilung knapper Ressourcen in der Intensiv- und Notfallmedizin Kriterien vorgeben, so wie er dies im Fall von Organen mit dem Transplantationsgesetz gemacht habe. Die Leitlinie der medizinischen Fachgesellschaften zu Triage-Entscheidungen halten die Beschwerdeführer für ungenügend. Da bei nicht ausreichenden Versorgungskapazitäten die Erfolgsaussicht der Behandlung einziges Zuteilungskriterium sei und dabei Komorbiditäten und auch „Gebrechlichkeit“ eine Rolle spielten, sei eine mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu erwarten.

In einer Reaktion auf die eingereichte Verfassungsbeschwerde betont die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), welche federführend bei der Erstellung der Leitlinie war, dass kein Patient „aufgrund von Alter, Grunderkrankung oder Behinderung von der Versorgung ausgeschlossen“ werde. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Juristen wiederholt gefordert, Ärzten in Triage-Situationen Rechtssicherheit zu geben. Der Staat dürfe sie nicht mit dem Hinweis auf eine individuelle Gewissensentscheidung allein lassen. Auch die Etablierung eines Online-Triage-Gerichts wurde schon ins Spiel gebracht.

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