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14.07.2022

Pharmazeutische Dienstleistungen Kassen klagen gegen Schiedsspruch

Berlin (pag) – Nächste Runde im Streit um die pharmazeutischen Dienstleistungen: Der GKV-Spitzenverband will offenbar das Ergebnis des Schiedsverfahrens nicht akzeptieren und hat den Rechtsweg eingeschlagen.

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat Klage gegen das Ergebnis des Schiedsverfahrens zur Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen eingereicht. Das bestätigt ein Sprecher gegenüber der Presseagentur Gesundheit. Die Schiedsstelle hatte im Mai den Weg für die neuen Angebote in Apotheken freigemacht, im Juni wurde dann das verschriftlichte Ergebnis zugestellt. Die Vertragsparteien hatten ab diesem Zeitpunkt einen Monat, um Rechtsmittel einzulegen.

Man nehme „mit großem Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis, dass der GKV-Spitzenverband den unabhängigen Schiedsspruch zur Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen nicht akzeptiert“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands Thomas Dittrich. Näheres zu der beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage könne man jedoch erst sagen, wenn die Klageschrift bekannt werde. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

Die Dienstleistungen gehen auf das 2020 verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) zurück. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn steckte seinerzeit bereits den finanziellen Rahmen von 150 Millionen Euro jährlich ab. Da Apotheker und Kassen sich nicht einigen konnten, war ein dreistufiges Schiedsverfahren nötig, in dem Leistungen und Vergütungen festgelegt wurden. Für folgende Dienstleistungen sollen die Apotheken künftig Geld von der GKV bekommen: erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten und bei oraler Antitumortherapie, Risikoerfassung bei hohem Blutdruck sowie Einweisung in die Anwendung von Inhalationsgeräten.

Kritik kommt vor allem aus der Ärzteschaft. „Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen“, kritisiert der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen ärgert es, dass Ärzte für Beratungsleistungen „nicht einmal ansatzweise so viel“ bekommen wie nun die Pharmazeuten.

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