Elektronische ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungKassen pochen auf Umsetzung
Berlin (pag) – Seit Anfang des Jahres übermitteln Krankenkassen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an Arbeitgebende. Im ersten Quartal des Pilotbetriebs wurden mehr als eine Million Datensätze zwischen ihnen ausgetauscht. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, appelliert jetzt an die Ärzte, möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen.
Das sei Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb, sagt die Kassenfunktionärin. „Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens – also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen.“ Pfeiffer bittet Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurzfristig umzusetzen.
Die Pilotierung findet unter Federführung des GKV-Spitzenverbands statt. Alle 97 gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich daran. Die gut eine Million Datensätze verteilen sich auf rund 500.000 Anfragen von Betrieben und knapp 600.000 Rückmeldungen der Kassen. Alle Anfragen konnten die Kassen beantworten, in 80 Prozent der Fälle auch mit eAU-Daten. Wenn dies nicht möglich war, „lag in den meisten Fällen keine eAU bei der Kasse vor, weil die ärztliche Praxis sie nicht übermittelt hat“, so der GKV-Spitzenverband.
Seit Anfang des Jahres sind ärztliche Praxen verpflichtet, die eAU für ihre Patientinnen und Patienten an die Krankenkasse zu schicken. Dafür nutzen sie die Telematikinfrastruktur. Da viele Praxen dazu technisch noch nicht in der Lage sind, nutzen sie das herkömmliche Verfahren, fasst der Kassenverband die gegenwärtige Lage zusammen.
Die Pilotphase für die Betriebe läuft bis zum 31. Dezember 2022. Mit der eAU geht eine Neuverteilung der Aufgaben einher: Die ärztlichen Praxen sind dafür zuständig, dass die eAU-Daten an die Kasse gehen. Die Arbeitgebenden sind in der Eigenverantwortung, die eAU ihrer Mitarbeitenden aktiv bei den Kassen abzurufen. Für Versicherte bleibt nur die Pflicht, sich wie gewohnt zu Krankheitsbeginn bei ihrer Arbeitsstelle abzumelden und die voraussichtliche Dauer der AU anzugeben.