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05.06.2018

Gesetz Kassen sollen Überschüsse erst 2020 abbauen

Berlin (pag) – Der Kabinettsentwurf zum Versicherten-Entlastungsgesetz (GKV-VEG) liegt vor. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss damit seine erste Niederlage hinnehmen. Seine Forderung nach einem Abschmelzen der Kassenreserven war mit dem SPD-Koalitionspartner vorher nicht abgestimmt und wird nun nicht im nächsten Jahr, sondern frühestens ab 2020 kommen.

Ursprünglich wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen ersten Gesetzentwurf in dieser Legislatur bereits vor zwei Wochen ins Kabinett einbringen. Bei der geplanten Senkung der Zusatzbeiträge bzw. Abschmelzung der Kassenbeiträge war Spahn jedoch weitergegangen als es der Koalitionsvertrag vorsah. Die SPD als Koalitionspartner wollte die Senkung mit Verweis auf in der letzten Legislatur beschlossene kostenintensive Vorhaben nicht mittragen und warnte vor einem Beitrags-Jojo. Sein Vorhaben, die überbordenden Überschüsse einiger Krankenkassen von derzeit knapp 30 Milliarden Euro an die Versicherten zurückzugegeben und eine Beitragsentlastung zu erreichen, war selbst unter Fachpolitikern seiner Fraktion umstritten. Erst nach einer RSA-Reform ab 2020 sollen die Kassen nicht mehr als eine Monatsausgabe zurücklegen dürfen – derzeit sind 1,5 Monatsausgaben gesetzlich erlaubt. Kassen, die nach drei, maximal fünf Jahren noch über mehr Vermögen verfügen als zulässig, müssen das Geld an den Gesundheitsfonds abtreten. Vorerst dürfen die Kassen ihre Zusatzbeiträge nicht anheben.
Dennoch soll es rund acht Milliarden Euro Entlastungen jährlich für die Versicherten geben. Neben der paritätischen Finanzierung ab 1. Januar 2019 werden auch die Beiträge für Selbstständige mit geringem Einkommen halbiert. Außerdem sollen Beitragsschulden aus ungeklärten Mitgliedschaftsverhältnissen von den Kassen bereinigt werden, um somit Ungleichheiten bei der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu vermeiden. Die für die aufzuhebenden Mitgliedschaften erhaltenen Zuweisungen müssen an den Gesundheitsfonds zurückgezahlt werden. Neu hinzugekommen ist eine bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldaten auf Zeit über eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Es ist gut, dass jetzt keine kurzfristigen Maßnahmen zur Zwangsabsenkung von Zusatzbeiträgen mehr geplant sind“, sagt Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband. Die Arbeitgeber müssen eine Schlappe hinnehmen und ab Januar 2019 erneut die Hälfte des Zusatzbeitrags in Höhe von aktuell 1,0 Prozentpunkten tragen, das sind 0,5 Punkte mehr als zuvor.