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22.07.2019

Förderprogramm Kassen unterstützen Maßnahmen für Benachteiligte in Kommunen

Berlin (pag) – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt mit dem Förderprogramm „GKV-Bündnis für Gesundheit“ gesundheitlich Benachteiligte in den Kommunen. Dafür geben die Kassen in den kommenden vier Jahren 46 Millionen Euro aus. Bezirke, Kreise und kreisfreie Städte können Maßnahmen fördern lassen.

Das Förderprogramm soll Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder Einschränkungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien vor Ort unterstützen. „Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist für die Krankenkassen zentral, um Menschen zu erreichen, die einen großen Bedarf an präventiven Angeboten haben“, sagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Diese Personengruppen hätten oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung.


Gefördert werden Maßnahmen, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen schaffen, Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern. Die Kommunen können mit Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden kooperieren. Laut GKV-Spitzenverband können 422 Kommunen einen Antrag stellen. Sie können für die kommenden vier Jahre ein qualitativ hochwertiges Konzept einreichen und bis zu 110.000 Euro dafür erhalten. Die Kommunen beteiligen sich mit einem Eigenanteil zwischen 20 und 30 Prozent. Beim Programmbüro des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ im jeweiligen Bundesland erhalten sie Informationen zu Förderkriterien und -bedingungen und bekommen Hilfe, um das Vorhaben zu skizzieren.  


Allen 109 gesetzlichen Krankenversicherungen tragen das Anfang des Jahres gestartete Programm. Es setzt die im SGB V fixierten Bemühungen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention fort. Nachdem zunächst Strukturen aufgebaut und Konzepte entwickelt wurden, geht es nun an die Umsetzung.