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05.06.2018

Thüringen Kassenärztliche Vereinigung beklagt Mangel an Augenärzten

Erfurt (pag) – Auf ein „Defizit in der augenärztlichen Versorgung“ weist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen hin. Trotz zahlreicher Maßnahmen gelinge es nicht, das Problem des Augenarzt-Mangels zu lösen. Schuld seien die Bedarfsplanung sowie die Honorarbegrenzungen, denen Ärzte unterliegen.

„Patienten mit Augenleiden fällt es in zunehmendem Maße schwer, in angemessener Zeit einen Augenarzttermin zu bekommen“, sagt Dr. Annette Rommel, Vorstand der KV Thüringen. Es herrsche „Alarmstufe rot“. „Das betrifft auch Menschen, die dringend eine augenärztliche Versorgung benötigen, wie die Nachsorge nach einer Augenoperation oder regelmäßige Augenuntersuchungen bei Diabetikern“, so Rommel weiter.
Ein „ganzes Bündel an Ursachen“ sei schuld an der Situation. Vor allem die Bedarfsplanung für Ärzte erlaube es nicht, dem Mangel an Medizinern gegenzusteuern. Die Vorgaben zur Bedarfsplanung führten dazu, dass niedergelassene Augenärzte sogar dort fehlten, wo rein rechnerisch zu viele Augenärzte praktizierten – wie im Raum Gera, in einigen Regionen Südthüringens sowie Weimar und Umgebung. Als weiteren Grund für das Defizit führt Rommel die Budgetierung ärztlicher Leistungen an. Sie enge Spielräume ein. Politik und Kassen müssten nachbessern und mehr Geld für „die prekäre augenärztliche Versorgung“ zur Verfügung stellen.
Die KV versucht bereits, mit diversen Förderungen die Niederlassung von Augenärzten anzukurbeln. Augenkliniken, die zusätzliche Stellen zur Weiterbildung schaffen, bekommen dafür einen Zuschuss. Und konservativ behandelnde Augenärzte erhalten einen Fallzuschuss auf ihr Quartalshonorar, wenn sie neue Patienten aufnehmen. Dieses Engagement löse aber laut KV die Probleme nicht. Auch die Vermittlung von Arztterminen über die Terminservicestellen habe bisher außer „bürokratischem Mehraufwand“ nichts gebracht. Rommel appelliert an die Augenärzte im Land, „dafür einzustehen, dass alle Patienten mit Augenleiden eine Grundversorgung bekommen“. Dafür müssten individuelle Gesundheitsleistungen oder nicht dringliche OPs zurückgestellt werden.
Mit Spannung erwartet wird eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG): Wer in seinem Wohnumfeld bisher keinen Augenarzttermin bekam, dem half die KV, besorgte ihm einen Termin bei einem Arzt mit vergleichsweise geringer Überlastung. Diese Lösung wurde der KV durch das Sozialgericht aber untersagt. Nun wird das LSG über die rechtliche Zulässigkeit entscheiden.