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19.02.2019

Arztinformationssystem KBV befürchtet „Verordnungssteuerung“ durch AIS

Berlin (pag) – „Verordnungshilfe“ statt „Verordnungssteuerung“: Das erhofft sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vom geplanten Arztinformationssystem und hat einige Änderungsvorschläge.

„Im Vorfeld vorgetragene Forderungen, dass Ärzte dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit welcher Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen ist, lehnen wir strikt ab“, sagt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister anlässlich einer internen Verbändeanhörung zur Elektronischen Arzneimittelinformations-Verordnung im Bundesgesundheitsministerium. Die KBV befürchtet einen höheren Regressdruck sowie mehr Bürokratie. Ferner lehnt sie die Angabe und monatliche Aktualisierung der Jahrestherapiekosten des bewerteten Arzneimittels sowie der zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. Sie gäben die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen pro Patient nicht wieder und seien damit zu einer Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung durch den Vertragsarzt nicht geeignet, „gerade auch vor dem Hintergrund der praktizierten Mischpreisbildung“. So würden bei der Vereinbarung eines Erstattungsbetrags zwischen GKV-Spitzenverband und den pharmazeutischen Unternehmen meist auch Aspekte wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtausgabenvolumen berücksichtigt. Auch gebe es Vereinbarungen, in denen die Höhe des Erstattungsbetrags an den noch ausstehenden Nachweis eines Mortalitätsvorteils geknüpft sei. Bei Ausbleiben seien Rückzahlungen an die Krankenkassen vereinbart. Deswegen könnten die Vertragsärzte nicht für die Therapiekosten haftbar gemacht werden, findet Hofmeister.
Die entstehenden Mehrkosten für die Praxissoftware wollen die Vertragsätzte nicht alleine tragen, betont Hofmeister. Er sieht auch die Kassen in der Pflicht. Eine weitere KBV-Forderung bezieht sich auf das Entlassmanagement: Die vorgesehenen Informationen sollten auch in den Arzneimittelmodulen der Krankenhausinformationssysteme abgebildet werden.
Grundsätzlich begrüßt die KBV aber ein AIS.