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24.06.2019

Notfallversorgung KBV und MB gegen dritten Sektor

Berlin (pag) – Die gesundheitspolitische Szene wartet auf den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund (MB) haben ihrerseits Vorschläge erarbeitet und präsentieren diese vor Journalisten.

In ihrem gemeinsamen Konzept verfolgen die beiden Organisationen die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten nach dem Ein-Tresen-Prinzip. Angesiedelt werden sollen diese am Krankenhaus oder in unmittelbarer Nähe dazu. Wert legen MB und KBV auf Integration und Kooperation zwischen Niedergelassenen und Klinikärzten. An den Anlaufstellen werde entschieden, welche Versorgung für den Patienten geeignet ist, erläutert MB-Bundesvorstandsmitglied Dr. Susanne Johna. Unterschieden werde zwischen „ambulanter Akutversorgung“ und „klinischer Notfallversorgung“. Dass ein Patient mehrmals zur Anamnese angeben werde, soll der Vergangenheit angehören. „Das ist ein Anachronismus. Das muss weg“, drückt es KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister deutlich aus.
Welche Standorte für die Anlaufstellen in Frage kommen, müsse noch definiert werden. Fakt sei aber, dass diese Einrichtung nicht in jedem Haus möglich seien. Eins macht MB-Chef Rudolf Henke deutlich: „Wir brauchen keinen neuen Sektor Notfallversorgung.“ So sieht es auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Eine gesonderte Finanzierung der Norfallversorgung wünscht er sich allerdings schon. Die jetzigen Mittel reichten nicht aus.
Das Konzept wurde ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellt. „Es ist eine ärztliche Initiative“, sagt Gassen. „Und die DKG ist per Definition keine ärztliche Organisation.“ Die DKG meldet sich trotzdem zu Wort. Ihr Hauptgeschäftsführer Georg Baum lobt, „dass die KBV anerkennt, dass die ambulante medizinische Notfallversorgung in Zukunft in den Krankenhäusern stattfinden sollte.“ Er schließt daraus: „Damit geht die Zuständigkeit auf die Träger der Krankenhäuser über, die über den Personaleinsatz im Krankenhaus und über Kooperationsmöglichkeiten mit niedergelassenen Ärzten eigenverantwortlich entscheiden werden.“