Direkt zu:

16.09.2024

VertreterversammlungKBV wettert gegen Gesundheits-Gesetze

Berlin (pag) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nutzt ihre jüngste Vertreterversammlung für eine gesundheitspolitische Generalabrechnung. Laufende Gesetzesvorhaben müssten dringend korrigiert werden, adressiert der Vorstand den zuständigen Minister Prof. Karl Lauterbach (SPD).

Die im Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (GVSG) geplante Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen sowie die Bagatellgrenze für Regresse heißt Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister zwar gut, die Vorhalte- und Versorgungspauschalen allerdings „bringen vor allem eins: Umverteilung innerhalb der Hausärzteschaft.“ Er verlangt Ausnahmeregelungen für Schwerpunktpraxen der Diabetologie, der HIV-Behandlung und der Substitutions- und Schmerztherapie.

Die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorger, die auch hausärztliche Tätigkeiten übernehmen sollen, hält Hofmeister für einen Affront. Diese Einrichtungen könnten maximal „hausärztliche Ambulanzen“ sein. Das Notfallversorgungsgesetz wiederum sei ressourcenbelastend und zu bürokratisch. Hofmeister hofft, dass dieses Gesetz nicht mehr in der laufenden Legislatur verabschiedet wird.

Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner knüpft sich das Gesundes-Herz-Gesetz vor. Der Kabinettsentwurf weiche zwar von der „Staatsmedizin“ ab, Steiner sieht allerdings das generelle Lipidscreening kritisch. „Es bleibt abzuwarten, ob wir auch hier noch den notwendigen Sinneswandel des Ministers sehen werden.“ Durchaus positiv bewertet sie das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz, stört sich allerdings an Sanktionen gegen Praxen.

Vorstandschef Dr. Andreas Gassen adressiert die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. Notwendig sei eine nachhaltige Finanzierung der Praxen. „Die vorgegebene Systematik für die jährlichen Finanzierungsverhandlungen mit den Kassen reichen dafür nicht aus.“ Als „Schlüsselthema“ identifiziert er die Weiterbildung in Praxen. Fachärzte und Psychotherapeuten hätten sich auf ein Konzept verständigt: Die Finanzierung der Weiterbildung solle künftig über Zuschläge im EBM erfolgen, bei den Fachärzten pro Behandlungsfall, bei den Psychotherapeuten pro Sitzung.

Verwandte Artikel