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23.04.2020

Gemeinsamer Bundesausschuss Kehrtwende: Krankschreibungen am Telefon weiterhin möglich

Berlin (pag) – Nach heftigen Protesten lenkt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein: Ärzte können Patienten bei leichten Atemwegserkrankungen weiterhin per Telefon krankschreiben. Eigentlich lief diese anlässlich der Corona-Pandemie vereinbarte Sonderregelung am 20. April aus, der G-BA entschied sich am 17. April mehrheitlich gegen eine Fortsetzung. Nun ist eine Verlängerung bis zum 4. Mai vorgesehen.

„Diese Entscheidung stellt die gemeinsame Selbstverwaltung insgesamt infrage!“, verurteilt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands die G-BA-Entscheidung vom 17. April. „Es ist insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen und alte Patienten, die Angst haben, ihre kontinuierlich erforderliche ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, eine nicht akzeptable Situation“, kritisiert G-BA-Patientenvertreterin Marion Rink. Und für den Ärzteverbund Medi Geno Deutschland ist diese Entscheidung „in der jetzigen Situation fast kriminell“.

Der G-BA reagiert am 20. April auf die „unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen“ – wie sein unparteiischer Vorsitzender Prof. Josef Hecken es ausdrückt – und vollzieht die Kehrtwende: Die Sonderregelung gilt nun bis zum 4. Mai. Patienten können bis zu sieben Tage per Telefon-Anamnese krankgeschrieben werden, eine einmalige Verlängerung ist möglich.

Medienberichten zufolge soll sich sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für die Fortführung eingesetzt haben – angeblich gegen Bundesgesundheitsminister und Parteifreund Jens Spahn. Dieser meint am Rande einer Pressekonferenz, dass es sich am 17. April um eine Entscheidung der Selbstverwaltung handelte, dass man darüber aber noch einmal reden wolle. Laut Hecken sei die Entscheidung allerdings „nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen“ worden.

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