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25.11.2024

KrankenhausreformKein Vermittlungsausschuss: Bundesrat billigt KHVVG

Berlin (pag) – Krimi Krankenhausreform: Eine denkbar spannende Sitzung erlebt der Bundesrat. Werden die Länder das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) billigen oder in den Vermittlungsausschuss schicken? Das Ergebnis fällt knapp aus. 35 Stimmen wären für den Vermittlungsausschuss notwendig gewesen, für Ja votieren aber nur 30. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kann aufatmen. Seine „Revolution“ kann am 1. Januar 2025 starten.

Gelöst und erleichtert tritt Lauterbach nach der Abstimmung vor die Kameras und Mikrofone. „Ich danke den Bundesländern, die diese Reform heute mit ins Ziel getragen haben.“ Es sei ein guter Tag für Patientinnen und Patienten. Kurz vorher wirbt er als Gastredner im Plenarsaal leidenschaftlich für das KHVVG, betont abermals, dass er in Sachen Qualität nicht zu Kompromissen bereit ist. So hält er an der Mindestfacharztzahl für Leistungsgruppen oder an engen Kooperationsregeln fest. Denn: „Das geht ans Herz der Reform.“ Verwässerungen seien mit ihm nicht zu machen, dann habe der Bund kein Interesse mehr. 

Wortführer eines Vermittlungsausschusses in der inhaltlich harten, aber emotional unaufgeregten Sitzung sind die Vertreter aus Bayern, Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), und ihr Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann (CDU). Der Freistaat hat auch den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Darin wird eine Lockerung der Strukturvorgaben gefordert. Fachärzte sollten in mehr als nur drei Leistungsgruppen angerechnet werden können. Klinik-Kooperationen müssten erleichtert werden, die Einhaltung der Mindestvorhaltezahlen dürfe nicht zwingende Voraussetzung für eine Vorhaltevergütung sein. Außerdem sei die Definition einer Fachklinik zu starr. Ferner müsse der Bund eine Überbrückungsfinanzierung von vier bis fünf Milliarden Euro gewähren.

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