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04.03.2026

Gemeinsamer BundesausschussKein Zusatznutzen für neue Alzheimer-Therapie

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht keinen Zusatznutzen des neuen Wirkstoffs Lecanemab bei früher Alzheimer-Krankheit im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard. Der Beschluss sorgt in Ärztekreisen für Kritik.

Der G-BA betont, dass mit dem Beschluss „keine weitergehende Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Lecanemab“ verbunden sei. Der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, stellt außerdem klar: „Ob das Arzneimittel auf dem Markt bleibt, entscheidet allein der Hersteller.“ Eine Verordnung sei weiterhin unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Fachinformationen möglich. Er geht auch auf die „riesigen“ Erwartungen von Patienten, Angehörigen und behandelnden Ärzten ein, für die das Ergebnis enttäuschend sein möge. Es gelte aber zugleich: „Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen.“ 

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) wertet den G-BA-Beschluss als hoch problematisch, befürchtet, dass gesetzlich Versicherte die Antikörper-Behandlung damit „wahrscheinlich nicht“ von ihren Krankenkassen finanziert bekommen und prophezeit eine Versorgungslücke. Die Fachgesellschaft hat bereits zuvor die dem Beschluss zugrundeliegenden Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als konzeptuell und methodisch mangelhaft kritisiert. DGPPN-Präsidentin Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank erläutert, dass der Nutzenbewertung des IQWiG Annahmen und Methoden zugrunde liegen, „die weder den Studiendaten noch dem klinischen Kontext gerecht werden“. Sie seien aus konzeptueller und auch aus statistischer Sicht zu bemängeln.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) sieht den G-BA als einen Rückschlag für Betroffene und für die Demenzforschung in Deutschland. Zwar sei die weitere Forschung nicht untersagt und das Medikament zugelassen, jedoch werde die Forschung zu Wirkstoffen nach der Zulassung in der Regel durch den Hersteller finanziert. „Dieser hat nun keinen Anreiz, die dringend erforderlichen Studien anzustoßen, die bestehende Datenlücken schließen können“, erläutert DGN-Generalsekretär Prof. Peter Berlit.

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