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26.09.2018

TSVG Keine offenen Sprechstunden für Haus- und Kinderärzte

Berlin (pag) – Das Kabinett hat den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Hauptziel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lautet: Kassenpatienten sollen schneller Arzttermine bekommen.

„Haus- und Kinderärzte sind nicht zu offenen Sprechstunden verpflichtet“, verkündet Spahn. Im Referentenentwurf waren diese Medizinergruppen noch von der Regelung, fünf offene Sprechstunden anzubieten, betroffen. Das gilt jetzt nur noch für Fachärzte. Die können sich aber über Zuschläge von mindestens 15 Prozent auf die Grundpauschalen freuen. Bei der Ausweitung von 20 auf 25 Sprechstunden in der Woche bleibt es aber laut Kabinettsentwurf.
Weiteres Entlastungsbeispiel: Vermittelt ein Hausarzt in dringenden Fällen zu einem Fachmediziner, bekommt er fünf Euro. Ursprünglich waren zwei Euro vorgesehen. Nimmt ein Arzt neue Patienten auf, wird er mit Zuschlägen von mindestens 25 Prozent auf die Versicherten- und Grundpauschalen belohnt. Die Einhaltung der Mindestsprechstunden sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kontrollieren. Die Mehrausgaben für die vertragsärztliche Versorgung schätzt Jens Spahn auf rund 600 Millionen Euro.
Auch die medizinische Versorgung auf dem Land will Schwarz-Rot verbessern, so bekommen Ärzte Zuschläge, wenn sie dort arbeiten. Die KVen werden außerdem in die Pflicht genommen, in unterversorgten Regionen „mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten“, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Der Deutsche Hausärzteverband vermisst „eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung meint: „Es fehlt der Mut, den Weg der Entbudgetierung konsequenter zu beschreiten.“ Beide Verbände befürchten außerdem mehr Bürokratie.

Weiterer Baustein des TSVG sind die Terminservicestellen. Sie „werden zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt“, heißt es aus dem BMG. Bundesweit wird die Notdienstnummer 116117 eingerichtet.
Die meisten Inhalte des Gesetzes sollen im Frühjahr 2019 in Kraft treten.